Manager-Rechtsschutz
Berufliche Sicherheit auf höchsten Niveau
Für wen ist Manager-Rechtsschutz relevant?
Ganz einfach: Für jeden Chef, Entscheider und Manager im Unternehmen.
So sind die Bausteine Spezial-Straf-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz wichtig für Leiter von Firmen, die als juristische Person betrieben werden, beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder.
Ebenfalls absichern sollten sich unbedingt Mitglieder im Aufsichtsrat, Beirat und Verwaltungsrat sowie Prokuristen.
Der Baustein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist empfehlenswert für gesetzliche Vertreter juristischer Personen mit Anstellungsvertrag, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH.

Das spricht für Manager-Rechtsschutz
Kostenlos
Alle Anfragen sind sicher und vertraulich und 100% kostenlos
Schnell und einfach
Kostenloses Angebot prüfen, vergleichen und entscheiden
Transparent
Jeder Vorschlag beinhaltet alle Leistungen und Beiträge
Immer für Sie da
Ob online oder telefonisch: Vertrauen Sie auf unsere schnelle, unbürokratische Hilfe. Ebenfalls 24/7 für Sie erreichbar: die Strafverteidiger-Hotline für Manager.
Kein Kosten-Risiko
Die Kosten für Prozess, Anwalt, Entschädigung der Zeugen sowie für vom Gericht bestellte Sachverständige tragen wir für Sie.
Passgenaue Lösungen
Stellen Sie genau den Manager-Rechtsschutz zusammen, den Sie oder Ihr Unternehmen benötigen.
Warum ist Spezial-Straf-Rechtsschutz für mich wichtig?
Weil Sie in verantwortlicher Position einen Straf-Rechtsschutz benötigen, der weit über das übliche Maß der Absicherung im Firmen-Rechtsschutz hinausgeht.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie als Führungskraft umfassend.
So helfen wir auch bei der Anschuldigung, Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begangen zu haben.
Versicherungsschutz besteht zudem beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten sowie in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Warum brauche ich überhaupt einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Bin ich nicht schon über meinen Arbeits-Rechtsschutz versichert?
Tatsächlich ist das nicht so.
Für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände sind rechtliche Auseinandersetzungen, die den Anstellungsvertrag betreffen, nicht über den herkömmlichen Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt.
Denn sie sind keine Arbeitnehmer. Und auch der gesetzliche Kündigungsschutz greift für sie nicht.
Wer sich mit den Gesellschaftern oder Eignern nicht gütlich einigen kann, muss vor das Zivilgericht ziehen.
Wie kann mir Vermögensschaden-Rechtsschutz helfen?
Immer häufiger sollen gesetzliche Vertreter des Unternehmens für betriebliche Vermögensschäden geradestehen.
Solche Schadensersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende.
Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen.
Sichern Sie sich mit unserem Vermögensschaden-Rechtsschutz wirksamen Kostenschutz für die Abwehr solcher Forderungen – gerichtlich und außergerichtlich.