Leistungsstarker Partner für Firmen- und Gewerberechtsschutz

Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Bei angeblichen Verstößen wegen Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltverstößen. Wir tragen die Kosten nach Honorarvereinbarung, wenn keine Verurteilung erfolgt.
Versicherte Personen
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der Versicherungsnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter
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vom Versicherungsnehmer beschäftigte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen.
Als Rechtsschutzfall gilt
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in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt ist.
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für den Zeugenbeistand die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherungsnehmer zur Zeugenaussage.
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in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren die Einleitung eines förmlichen standes- oder disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen den Versicherten.
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für die Firmenstellungnahme die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherungsnehmer, ohne dass eine konkrete Person beschuldigt wird.
Nach diesen Definitionen fallen auch bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz, soweit noch kein Verfahren eingeleitet worden ist.