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Arbeitsbesprechung

Rechtsschutz als Arbeitgeber

Auch bei größter Sorgfalt und einem verantwortungsbewussten Umgang mit Mitarbeitenden lassen sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht immer vermeiden. Schnell können rechtliche Konflikte entstehen – oft völlig unverschuldet.

 

Typische Streitpunkte im Arbeitsverhältnis sind zum Beispiel:

  • Kündigungsschutzklagen

  • Forderungen zu Lohn oder Gehalt

  • Abmahnungen

  • Streitigkeiten rund um Urlaubsansprüche, Aufhebungsverträge und Abfindungen

 

Das sollten Sie wissen:

Vor deutschen Arbeitsgerichten gilt: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwalts- und Gerichtskosten selbst – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.

 

Das bedeutet: Selbst wenn Sie im Recht sind, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen. Erst ab der zweiten Instanz muss der Verlierer sämtliche Kosten übernehmen, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite.

 

Mit unserem Arbeitgeberrechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Wir übernehmen für Sie sämtliche Kosten – von der ersten bis zur letzten Instanz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Rechtsstreit gewinnen oder verlieren.

Der Rechtsschutz für Arbeitgeber ist nur in Kombination mit Firmenrechtsschutz möglich.

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