02151 621042 Persönliche Beratung

Unsere Firmenrechtsschutzversicherung deckt weit mehr als nur die reinen Anwalts- und Gerichtskosten ab.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht darüber, welche Kosten übernommen werden.
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Anwaltskosten und Gerichtskosten Außergerichtliche Anwaltskosten: Bei Rechtsstreitigkeiten, die nicht vor Gericht gehen, übernehmen wir die Honorare des Anwalts.
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Gerichtskosten Diese umfassen alle Kosten, die für die Durchführung eines Verfahrens anfallen, z. B. Gerichtskosten, Verfahrensgebühren und Zwangsvollstreckungskosten.
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Kosten für Zeugen und Gutachter Sollte im Zuge des Rechtsstreits ein Zeuge oder ein Sachverständiger benötigt werden, übernehmen wir die damit verbundenen Kosten, z.B. Zeugenentschädigungen und Gutachterhonorare.
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Reisekosten im Falle von Verhandlungen oder Gerichtsverfahren Wenn Ihr Anwalt im Rahmen eines Rechtsstreits reisen muss, werden auch Reisekosten übernommen.