top of page
Firmenrechtsschutz

Unsere Firmenrechtsschutzversicherung deckt weit mehr als nur die reinen Anwalts- und Gerichtskosten ab.

 

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht darüber, welche Kosten übernommen werden.

  • Anwaltskosten und Gerichtskosten Außergerichtliche Anwaltskosten: Bei Rechtsstreitigkeiten, die nicht vor Gericht gehen, übernehmen wir die Honorare des Anwalts.

  • Gerichtskosten Diese umfassen alle Kosten, die für die Durchführung eines Verfahrens anfallen, z. B. Gerichtskosten, Verfahrensgebühren und Zwangsvollstreckungskosten.

  • Kosten für Zeugen und Gutachter Sollte im Zuge des Rechtsstreits ein Zeuge oder ein Sachverständiger benötigt werden, übernehmen wir die damit verbundenen Kosten, z.B. Zeugenentschädigungen und Gutachterhonorare.

  • Reisekosten im Falle von Verhandlungen oder Gerichtsverfahren Wenn Ihr Anwalt im Rahmen eines Rechtsstreits reisen muss, werden auch Reisekosten übernommen.

bottom of page